Ferientiere
Gerne kümmern wir uns während Ihrer Abwesenheit um Ihren Hund oder Ihre Katze. So können Sie unbesorgt verreisen, während Ihr tierischer Begleiter bei uns fachgerecht umsorgt wird.
Unser Tierheim bietet Ihnen
- professionelle Betreuung Ihres geliebten Haustieres
- moderne Infrastruktur
- grosszügige Schlafräume für Hunde und Katzen mit Auslaufgehege
- grosse Spielwiesen für Hunde
- Gruppenhaltung
Bitte lesen Sie die AGBs gründlich durch. Nicht korrekt oder ungültig geimpfte Tiere müssen in Einzelhaltung (Platz begrenzt) mit Zuschlag.
Hunde
Hund klein bis 10 kg CHF 30.-
Hund mittel 11-20 kg CHF 35.-
Hund gross 21-44 kg CHF 45.-
Hund XXL über 45kg CHF 55.-
Zuschlag für Einzelhaltung CHF 30.-
Zuschlag Quarantäne CHF 50.-
Zuschlag Medikament eingeben CHF 3-10.-
Besonderes
Zuschlag Fahrt zum Tierarzt/ Tierspital Zürich p. Fahrt CHF 100.-
Zuschlag Untersuch vom Haustierarzt beim Hausbesuch CHF 40.-
Fotodienst pro Woche*** CHF 30.-
Spazieren mit ehrenamtlichen Spaziergängern p. Spaz.** CHF 10.-
Spazieren Personal in Gruppe bis max. 3 Hunde p. Spaz. CHF 20.-
Spazieren Personal Einzel p. Spaziergang CHF 30.-
Hundesalon einmalig* CHF 60.-
*beinhaltet das All inclusive SPA Paket: Unterwolle entfernen, Baden, Föhnen, Zähne putzen, Krallen schneiden, Ohrenpflege, Augenpflege. Es wird auf einen Eingriff am Körperteil des Hundes verzichtet, sobald dieser eine tierärztliche Behandlung benötigt.
**beinhaltet 1h Spaziergang mit kleinen Futtersuchspielen. Wenn es zu heiss ist, kann es sein, dass die Spazierzeit sich verkürzt. Sollte die Variante «Spazieren mit ehrenamtlichen Spaziergängern» gewählt werden ist dies auf eigenes Risiko. Das Tierwaisenhaus Oberglatt haftet nicht im Falle vom entlaufen oder verletzen des Ferienhundes. Wir geben die Ferienhunde nur an erfahrene Spaziergänger, die wir länger kennen und keine Anfänger.
***beinhaltet 1 Video mit mehreren Fotos oder kurzen Videos Ihres Haustieres p. Woche. Zusendung per E-Mail (nur Fotos) oder WhatsApp möglich.
Katzen
Gruppenhaltung 22,- CHF
Jede weitere Katze 20,- CHF
Einzelhaltung 32,- CHF
Jede weitere Katze 30,- CHF
Zuschlag Quarantäne 50,- CHF
Zuschlag Medikamente eingeben je nach Aufwand p. Tag 3-10,- CHF
Besonderes
Zuschlag Fahrt zum Tierarzt/ Tierspital Zürich p. Fahrt 100,-CHF
Zuschlag Untersuch vom Haustierarzt beim Hausbesuch 40,- CHF
Fotodienst pro Woche* 30,- CHF
Coiffeur Salon einmalig** 40,- CHF
Entwurmung einmalig 10,- CHF
Spot On einmalig 10,- CHF
*beinhaltet 2 Fotos + 1 Video Ihres Haustieres p. Woche. Zusendung per E-Mail (nur Fotos) oder WhatsApp möglich.
** beinhaltet das All inclusive SPA Paket: Unterwolle entfernen, Zähne putzen, Krallen schneiden, Ohrenpflege, Augenpflege. Es wird auf einen Eingriff am Körperteil der Katze verzichtet, sobald dieser eine tierärztliche Behandlung benötigt.
AGB des Tierwaisenhauses Oberglatt
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tierwaisenhauses Oberglatt regeln Inhalt, Abwicklung und Abschluss der Dienstleistungen im Tierwaisenhaus Oberglatt.
2. Angaben und Haftung
2.1 Der Besitzer des Tieres versichert dem Tierwaisenhaus Oberglatt, dass alle Angaben zur eigenen Person und die des Tieres korrekt angegeben werden.
2.2 Der Besitzer des Tieres verpflichtet sich, das Tierwaisenhaus Oberglatt über eventuelle, negative Eigenschaften seines Tieres (Aggressivität, Ängstlichkeit, Fähigkeit Türen zu öffnen oder klettern über Zäune, usw.) in Kenntnis zu setzen. Geschieht dies nicht, ist das Tierwaisenhaus Oberglatt von der Haftung befreit und Schäden an Dritten oder fremden Tieren gehen zu Lasten des Tierhalters. Das Tierwaisenhaus Oberglatt ist befugt, kostenpflichtige Massnahmen zu treffen, die dem Wohl des im Vertrag bezeichneten Tieres dienen.
2.3 Der Besitzer des Tieres versichert gegenüber dem Tierwaisenhaus Oberglatt, dass das übergebene Tier sein Eigentum, gesund und geimpft ist.
2.4 Das Tierwaisenhaus Oberglatt ist dafür besorgt mit Sicherheitsschleusen ein Ausbrechen der Tiere zu verhindern. Das Tierwaisenhaus Oberglatt lehnt jede Haftung für das Entlaufen des Tieres sowie für allfällige gesundheitliche Schäden am Tier ab, sofern ihm nicht eine Verletzung seiner Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden kann.
2.5 Körbe, Decken, Näpfe, Spielzeug, Leine, Gstältli, Halsband, Transportbox und weitere persönliche Gegenstände werden während der Pensionszeit des Tieres nicht vom Tierwaisenhaus Oberglatt angenommen. Sollten aus relevanten Gründen doch Sachen des Pensionstieres im Tierwaisenhaus Oberglatt deponiert werden, wird jegliche Haftung für Verlust oder Schaden der Sachen abgelehnt.
2.6 Für alle Schäden, die durch das Tier entstehen, haftet der Besitzer. Das gilt auch für anfallende Tierarztkosten, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind.
3. Gesundheit
3.1 Das Tier muss bei Ferienantritt entwurmt und mit einem aktiven Parasitenschutz versehen sein.
3.2 Sollte kein zureichender Parasitenschutz, sowie keine Wurmkur gegeben worden sein, behält sich das Tierwaisenhaus Oberglatt das Recht vor, den Aufenthalt in der Pension abzulehnen oder kostenpflichtig die Tiere zu entwurmen und gegen Ektoparasiten zu behandeln.
3.3 Schwerkranke oder verletzte Tiere, ebenso Tiere mit Parasitenbefall, können vom Tierwaisenhaus Oberglatt abgewiesen werden.
3.4 Bei Ferienantritt des Tieres im Tierwaisenhaus Oberglatt muss das Impfbuch des jeweiligen Tieres (Hund, Katze) mitgebracht werden. Dieses wird während des Ferienaufenthaltes des Tieres im Tierwaisenhaus Oberglatt deponiert und beim Ferienaustritt wieder den Besitzern ausgehändigt. Sollte der Impfpass nicht bei Ferienantritt mitgebracht werden, behält sich das Tierwaisenhaus Oberglatt das recht vor das Tier abzulehnen oder gegen einen Kostenaufschlag von 50,- CHF p. Tag in Quarantäne zu nehmen, sofern das Platzangebot es zulässt und sofern keine Kopie der gültigen Impfungen in der Datenbank vorliegt.
3.5 Sollte das Pensionstier bei Antritt der Ferien Läufig sein, ist dies dem Tierwaisenhaus Oberglatt unverzüglich zu melden. Läufige Hündinnen, sowie auch unverträgliche Hunde müssen in Einzelhaltung. Der Aufschlag von 30,-CHF p. Tag wird verrechnet.
3.6 Sollte das Tier während des Aufenthaltes im Tierwaisenhaus Oberglatt krank werden oder sich verletzen, so ist das Tierwaisenhaus Oberglatt ermächtigt, einen Tierarzt beizuziehen. Dabei suchen wir unseren Haustierarzt im Tierärztezentrum Oerlikon auf. Die Behandlungskosten gehen zu Lasten des Besitzers und werden von unserer Haustierärztin in Rechnung gestellt. Vor Abfahrt zum Tierart wird versucht der Besitzer zu kontaktieren. Sollte der Besitzer des Tieres nicht erreichbar sein, behält sich das Tierwaisenhaus Oberglatt das Recht vor über Behandlungen und Aufwand für das Wohl des Tieres zu entscheiden. Die Kosten für Fahrt und Aufwand werden dem Besitzer verrechnet.
3.7 Bei schwerer Erkrankung oder grossem Pflegeaufwand des Tieres wird das Tier auf Kosten des Besitzers in das Tierspital Zürich überstellt. Die Kosten für Fahrt und Aufwand werden dem Besitzer verrechnet.
3.8 Verstirbt ein Tier während des Aufenthaltes im Tierwaisenhaus Oberglatt, wird der Besitzer umgehend informiert und muss darüber entscheiden was mit dem verstorbenen Tier geschieht. Zur Auswahl stehen die Entsorgung auf der Kadaverstelle oder die Abholung durch das Tierkrematorium Dicentra. Die Aufwandskosten gehen zu Lasten des Besitzers. Sollten die Besitzer nicht innerhalb von 2 Tagen per Telefon oder Email erreichbar sein, darf das Tierwaisenhaus Oberglatt über das verstorbene Tier entscheiden. Auf Wunsch kann ein Pfoten Abdruck im Bilderrahmen angefertigt werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das Tierwaisenhaus Oberglatt Büro.
4. Aufenthalt und Anmeldung
4.1 Das Bringen, sowie die Abholung des Ferientieres sind ausschliesslich, täglich im Zeitraum von 8:00Uhr-10:00Uhr und 14:00Uhr-17:00Uhr möglich.
4.2 Die Reservation des Ferientieres ist mit Datum und Uhrzeit verbindlich. Der Aufenthalt wird entweder mündlich am Telefon oder schriftlich per Email bestätigt.
4.3 VOR dem ersten Aufenthalt im Tierwaisenhaus Oberglatt MUSS eine Kopie des Impfpasses zugeschickt werden, sowie nach jeder neuen Impfung. Die Kopie wird in der Datenbank des Tierwaisenhauses Oberglatt gespeichert.
4.3.1 Hund: Alle jährlichen Impfungen müssen in der Kopie ersichtlich sein, sodass Einsicht auch auf die Grundimmunisierung des Hundes besteht.
4.3.2 Katze: Alle jährlichen Impfungen müssen in der Kopie ersichtlich sein, sodass Einsicht auch auf die Grundimmunisierung der Katze besteht. Bei Freigängern muss auch der Leukosetest ersichtlich sein.
4.4 Ein und Austrittstage werden stets voll verrechnet.
4.5 Die Preise für den Aufenthalt des Ferientieres können jeder Zeit auf der im Internet veröffentlichen Preisliste entnommen werden.
4.6 Die Pensionsgebühr muss am 1. Tag der Pensionszeit vollständig beglichen werden.
4.7 Die Übergabe des Pensionstieres erfolgt erst gegen vollständige Bezahlung der Aufenthaltsdauer und der Zusatzkosten. Die Bezahlung nehmen wir vorzugsweise gegen Barzahlung. Eine Zahlung per EC oder Twint ist im Tierwaisenhaus Oberglatt auch möglich. Ausnahme ist hier Postfinance. Diese wird von unserem Kartenlesegerät nicht akzeptiert.
5. Impfungen
5.1 Der Besitzer verpflichtet sich vor dem Ferienantritt des Tieres über die Impfungen zu informieren. Dies kann auch gerne mit und über den Email Kontakt erfolgen.
5.2 Der Hund muss gegen folgende Krankheiten geimpft worden sein: Staupe, HCC, Parvovirose, Zwingerhusten, Leptospirose.
5.3 Die Katze muss gegen folgende Krankheiten geimpft worden sein: Katzenschnupfen, Katzenseuche, bei Freigängern Leucose. Auch muss vor den Impfungen ein Leucosetest gemacht worden sein.
5.4 Hunde: Die Hunde müssen vor Antritt der Ferien Grundimmunisiert worden sein.
5.4.1 Beispiel Hund: 1. Impfung DHPPi+Lepto6, 2. Wiederholungsimpfung DHPPi+ Lepto6 muss innerhalb von 3-4 Wochen nachgeimpft worden sein. Danach erfolgt eine jährliche Impfung. Staupe, HCC, Parvovirose kann alle drei Jahre geimpft werden. Zwingerhusten und Leptospirose muss jährlich geimpft werden.
5.4.2 Beispiel Katze: Vor der ersten Impfung wird die Katze auf Leucose getestet. 1.Impfung Leucofeligen, 2. Wiederholungsimpfung Leucofeligen muss innerhalb von 3-4 Wochen nachgeimpft worden sein. Danach erfolgt eine jährliche Impfung.
5.5 Sollte das Pensionstier nicht regelmässig geimpft worden sein, muss nochmals die Grundimmunisierung erfolgen, damit ein ausreichender Impfschutz gewährleistet wird.
6. Stornierung
6.1 Die Reservation des Pensionstieres ist verbindlich. Ein frühzeitiger Abbruch der Ferien, erfolgt nach Absprache mit dem Tierwaisenhaus Oberglatt. Wird das Tier früher als geplant abgeholt, werden die verbleibenden Tage dem Kunden verrechnet.
6.2 Eine Stornierung muss spätestens 21 Tage vor Pensionseintritt erfolgen. Sollte die Stornierung 20-11 Tage vor Pensionsantritt erfolgen, so werden dem Kunden 50% des Aufenthaltspreises als Umtriebs Entschädigung in Rechnung gestellt. Sollte die Stornierung am 10. Tag oder weniger vor Pensionsantritt erfolgen oder der Pensionsantritt gar nicht angetreten werden, so wird 100% des Aufenthaltspreises den Haltern in Rechnung gestellt. Ausnahmen werden im Einzelfall gegen Beweisvorlage entschieden. Ausnahmen können plötzliche Erkrankung des Besitzers, Flugausfälle, plötzliche Erkrankung des Tieres. Todesfall in der Familie, Versterben des Besitzers oder des Tieres sein.
6.3 Eine Verlängerung des Aufenthaltes des Pensionstieres muss unverzüglich vor Austrittsdatum dem Tierwaisenhaus Oberglatt mitgeteilt werden. Die zusätzlichen Pensionstage sind nach entsprechendem Tagespreis vom Tierhalter zu vergüten.
6.4 Sollte das Pensionstier nicht nach dem vereinbarten Austrittsdatum abgeholt werden und der Besitzer ist weder per Mail, noch telefonisch, noch ist der Notfallkontakt zu erreichen, so geht das Pensionstier nach Ablauf von 14 Tagen in den Besitz des Tierwaisenhauses Oberglatt über. Das Tierwaisenhaus Oberglatt kann dann über den Verbleib oder die Neuplatzierung des Tieres entscheiden.
AGB stand 01.01.2023, Oberglatt