Neues Hundegesetz Kanton Zürich, gültig ab 01 Juni 2025
Wichtige Informationen zur Hundeadoption ab dem 1. Juni 2025
Ab dem 1. Juni 2025 tritt im Kanton Zürich eine neue Hundegesetzgebung in Kraft.
Diese bringt auch für die Adoption von Hunden in unserem Tierwaisenhaus wichtige Änderungen mit sich.
Was bedeutet das für Sie als zukünftige Hundehaltende?
Wenn Sie zum ersten Mal oder nach über 10 Jahren einen Hund adoptieren möchten, sind Sie verpflichtet, vor der Übernahme einen theoretischen Ausbildungskurs zu absolvieren und erfolgreich mit einer Prüfung abzuschließen. Dieser Kurs kann online oder bei anerkannten Hundetrainerinnen und -trainern mit Bewilligung des Veterinäramts besucht werden.
Zusätzlich ist für alle Hunde ein praktischer Ausbildungskurs mit sechs Lektionen vorgeschrieben. Dieser beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats und muss spätestens zwölf Monate nach der Übernahme abgeschlossen werden. Der Kurs gilt als bestanden, wenn alle Lernziele erreicht wurden.
Voraussetzungen für eine Hundeadoption bei uns:
Wir dürfen Hunde nur an Personen vermitteln, die:
- In den letzten zehn Jahren bereits einen Hund gehalten haben (Nachweis erforderlich, z. B. über AMICUS)
Oder
- Den theoretischen Sachkundekurs (SKN) bereits erfolgreich abgeschlossen haben (Nachweis durch Zertifikat)
Ohne einen dieser Nachweise ist eine Adoption leider nicht möglich.